(halle.de/ps) Das Land Sachsen-Anhalt hat ein Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Masern-Impfpflicht freigeschaltet. Unter dem Link www.lsaurl.de/impfpflicht_hal können alle betroffenen Einrichtungen den Fachbereich Gesundheit nun digital über fehlende Masern-Impfungen ihres Personals oder ihrer Betreuten informieren.
Das System ist eine Erweiterung der Meldeplattform, die bereits zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht genutzt wird. Da die Masern-Impfpflicht für einen deutlich größeren Kreis von Einrichtungen gilt, bietet das Portal auch ein Link zur Neuregistrierung; diese müssen durch die Einrichtungen selbst vorgenommen werden. Unternehmen, die sich bereits für die Corona-Impfpflicht registriert haben, können die Masern-Meldungen ohne weitere Registrierungsschritte direkt vornehmen.
Hintergrund: Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Personen in Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Die Regelung gilt etwa für Kita und Horte, erlaubnispflichtige Kindertagespflege sowie für Schulen und Ausbildungseinrichtungen. Einen entsprechenden Nachweis müssen sowohl Betreute als auch Mitarbeitende erbringen. Die Nachweispflicht gilt auch für Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei Pflegediensten tätig sind. Der Gesetzgeber hatte für Personen, die bereits vor dem 1. März 2020 in den genannten Einrichtungen betreut wurden oder dort tätig waren, eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2022 eingeräumt. Seither sind die Leitungen der Einrichtungen verpflichtet, ihr zuständiges Gesundheitsamt über eine fehlende Masen-Immunisierung zu unterrichten.
Weitergehende Informationen zum Schutz vor Masern und den diesbezüglichen gesetzlichen Pflichten finden Sie hier:
https://www.halle.de/de/Verwaltung/Presseportal/Nachrichten/index.aspx?NewsID=48512
Bildquellen
- Impfung – Bild: Tumisu/Pixabay: Impfung – Bild: Tumisu/Pixabay
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